Orthopädische Stühle und ergonomische Sitzmöbel von Popello

ergonomisch Sitzen - Bürostühle aus Naturholz

Sonntag, 24. August 2014

Orthopädische Gesundheitsstühle


Seit 2001 produzieren wir unsere Segmentrückenstühle, die inzwischen 1000 - fach im Einsatz sind. Mit dieser Stuhlserie haben wir sehr gute Erfolge bei der Bekämpfung von Bandscheibenproblemen und Verspannungen erzielt. Durch das positive Feedback unserer Kunden nach jahrelangem Einsatz des Stuhles wird für uns zur Gewissheit, dass dieser Stuhl „hilft“-Rückenleiden zu mindern, zu befreien und vorzubeugen.Unter dem Motto „der Weg ist das Ziel“setzen die beiden Köpfe des Unternehmens Herr Poppel und Herr Storch auf die Entwicklung von Gesundheitsprodukten, die dem Menschen den Alltag erleichtern und verschönern.

Bei der Produktion unserer Sitzmöbel legen wir in die Materialien und unsere Mitarbeiter größtes Vertrauen. Auch der Vertrieb, die Endkundenberatung und Betreuung sowie die Zusammenarbeit mit den Händlern wird durch fachlich versierte Mitarbeiter verantwortungsbewusst organisiert.
Verarbeitung des Naturproduktes Holz in Verbindung mit umweltfreundlichen Lacken, Wollstoffe mit besonderer Verträglichkeit, Komponenten mit hochwertigen Eigenschaften uvm...

Wir entwickeln unsere Stühle mit Unterstützung namhafter Thüringer Universitäten und testen sie am Menschen. Sie werden nicht wie bei einigen Herstellern ausschließlich maschinellen Tests unterzogen, denn ein Mensch sitzt auf unseren Stühlen- keine Maschine.

Dieser praxisnahe und aufwändige Entwicklungsverlauf hat zur Folge, dass ein Zeitraum von mehreren Jahren vergeht bis ein Produkt seine Reife für uns und unsere Kundenansprüche erreicht.


Denn wir bieten für besondere Bedürfnisse besondere Lösungen!
Ergonomie am Arbeitsplatz
Das Wesentliche zuerst: ein Umdenken in den meisten Unternehmen und Betrieben ist unumgänglich. Einen Arbeitsplatz nach den empfohlenen Richtlinien ergonomisch zu gestalten, bringt dem Arbeitnehmer eine gesündere Arbeitsweise und dem Arbeitgeber geringere krankheitsbedingte Ausfallzeiten. Dies bedeutet auf lange Sicht auch eine Kostenersparnis für den Arbeitgeber und zufriedenere Arbeitnehmer.

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Zuschüsse für rückengerechte Stühle durch Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Bewilligung von Zuschüssen für rückengerechte Stühle, Büromöbel und Arbeitshilfen durch Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

1. Wo stelle ich meinen Antrag?
-Bundesversicherung für Angestellte BfA
-Landesversicherungsanstalt LVA
-Berufsgenossenschaft
-Knappschaftsversicherung
-Arbeitsämter

2. Wer kann einen Antrag stellen?
Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient.

3. Was brauche ich zur Antragstellung?
-Den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzfragebogen
(Beide Formulare erhalten Sievon Ihrem Rentenversicherungsträger).
- Das ärztliche Attest vom Facharzt (Orthopäde) oder den Entlassungsbericht der Rehaklinik (Klinik).
- Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung, bzw. Stellen-beschreibung.
- Einen Kostenvoranschlag von Poppel Form & Funktion. » info@popello.de

Reichen Sie die oben bezeichneten Unterlagen möglichst vollständig bei Ihrem Kostenträger ein. Sie verkürzen damit die Bearbeitungszeit.

4. Welche Hilfsmittel werden im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation bewilligt oder bezuschußt? 

Stehpulte, Bürostühle, Arthrodesenstühle, Autositze, LKW-/Bussitze, technische Arbeitshilfen und Transporthilfen im Betrieb.

5. Wer ist bei der Antragsstellung oder bei offenen Fragen behilflich?
-Die Reha-/Sozialarbeiter der Rehakliniken.
-Die Rehaberater der Rentenversicherungsträger.
-Die Technischen Berater der Arbeitsämter.
-Die behandelnden Ärzte und Betriebsärzte.

6. Wichtig! Der Antrag muß vor (ansonsten erlischt der Anspruch) der Anschaffung eines Hilfsmittels bei einem der zuständigen Kostenträger gestellt werden. Diese sind:
-Rentenversicherungen: 15 Jahre versicherungs-pflichtige Beschäftigung oder 5 Jahre versicherungs-pflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB) oder wenn Rente ansteht.
-Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wege-unfall.
-Arbeitsamt: Alle anderen Fälle unter 15 Jahren ver-sicherungspflichtiger Beschäftigung.
-Hauptfürsorgestelle: Studenten, Beamte, oder Sonderfälle. Voraussetzung: 50% GdB oder 30% mit Gleichstellung. 



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